Anforderungen
Folgende Voraussetzungen müssen zum Ausbildungsbeginn erfüllt sein:
- Abschluss Sekundarstufe II oder vergleichbarer Abschluss
(z.B. mind. 3-jährige Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis)
- 2 Jahre Berufserfahrung (idealerweise bei Ausbildungsbeginn, kann jedoch bis zum Beginn des Moduls B6 nachgeholt werden)
- Sprachverständnis Deutsch auf dem Niveau Sekundarstufe II
(gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift)
- Besitz des unbefristeten Führerausweises Kat. B seit mindestens
3 Jahren
- Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport (BPT), eingetragen als Code 121 in der Kategorie B des Führerausweises (Berechtigungen durch die Kategorien C und D auf Anfrage)
Einträge im Straf- oder Administrativregister können die Zulassung zum Prüfungsmodul B8 verunmöglichen und die spätere Anerkennung der Fahrschule im Wohnsitzkanton erschweren. Die Absolvierung der Fahrlehrerausbildung ist für betroffene Personen möglich, die Ereignisse sollten aber in die Planung einbezogen werden.