1. Vorabklärungen
Nützen Sie unsere Dokumentation,
Informationsveranstaltung und Gesprächsangebote.
2. BPT-Berechtigung
Die verkehrsmedizinische Eignungsabklärung wird zum Erwerb der Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport vorausgesetzt. In unserer Berufsschule haben Sie monatlich die Möglichkeit, die BPT-Ausbildung zu beginnen, Kursdaten finden Sie unter
www.fai-vtcz.ch/taxin/arv/. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits die Kategorien C oder D besitzen oder der Code 121 in ihrem Führerausweis eingetragen ist. Wir besprechen die für Sie notwendigen Schritte gerne unverbindlich mit Ihnen.
3. Anmeldung
Wir sind verpflichtet, die Voraussetzungen zu überprüfen. Dazu benötigen wir eine Bewerbung, die nebst einem Lebenslauf Kopien der Dokumente enthält, die alle unter Anforderungen (LINK) aufgeführten Voraussetzungen bestätigen. Die Anerkennung nicht-schweizerischer Abschlüsse verlangt, dass wir die Bewerbung an die QSK Qualitätssicherungskommission zur Gleichwertigkeitsprüfung einreichen.
4. Ausbildungsvertrag
Sobald die Bewerbung geprüft ist, können wir Ihnen den Ausbildungsvertrag zustellen.