Zulassungsverfahren
         
 
 
     
 
1. Zulassungs-Antrag

Lassen Sie das ausgefüllte Formular mit Foto, aber ohne Sehtest, dem Strassenverkehrsamt zukommen, Sie erhalten per Post Ihre Formulare und die Liste der Vertrauensärzte.


2. Medizinische Abklärung

Vereinbaren Sie einen Termin beim entsprechenden Arzt, bringen Sie die Formulare zum Untersuchungstermin mit. Der Arzt meldet Ihr Ergebnis direkt dem Strassenverkehrsamt, das Ihnen dann bei positiven Testresultaten Ihr Anmeldeformular für die ARV-Theorieprüfung per Post zustellt.


3. Strafregister-Auszug

Der Anmeldung zur Stadtkunde-Prüfung ist ein Strafregister-Auszug beizulegen. Bestehen Zweifel an der Zulassung, lohnt sich die Abklärung vor dem Beantragen der Zulassung beim Strassenverkehrsamt. Der Strafregister-Auszug wird auch von den Taxihaltern beim Vorstellungsgespräch verlangt


4. Deutsch-Zertifikat

Der Anmeldung zur Stadtkunde-Prüfung in der Stadt Zürich ist von Personen mit nicht-deutscher Muttersprache ein Deutsch-Zertifikat B1 oder gleichwertige Zeugnisse beizulegen. Die Ausbildungsdauer kann sich über mehrere Monate erstrecken, eine frühzeitige Abklärung erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.
 
     
     
 
       
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